OnlyFans Gewerbe anmelden: Ab wann, Kosten, Kleingewerbe

Illustration: leeres Formular mit Stift, zwei Stempel, ein Laptop und ein Ordner mit einem Geldschein
Inhaltsverzeichnis· 10 Abschnitte
  1. 01Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
  2. 02Gewerbe oder Freiberufler?
  3. 03„Kleingewerbe“: was das wirklich bedeutet
  4. 04Schritt 1: Die Anmeldung beim Gewerbeamt
  5. 05Schritt 2: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  6. 06Schritt 3: IHK, Gewerbesteuer und Nebenjob
  7. 07Häufige Fehler
  8. 08Wie es weitergeht
  9. 09Quellen
  10. 10Häufige Fragen

Kurz gesagt: Wer über OnlyFans, Fansly oder eine andere Fan-Plattform dauerhaft Geld verdienen will, meldet in aller Regel ein Gewerbe an — und zwar mit Beginn der Tätigkeit, nicht erst ab einem bestimmten Umsatz. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet je nach Stadt etwa 15 bis 60 Euro. Danach musst du dem Finanzamt innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER schicken. Stand: Oktober 2026.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Übersicht für Deutschland und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Regeln.

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeordnung kennt keine Umsatz- oder Einnahmengrenze. § 14 Abs. 1 GewO verlangt, dass du den Beginn eines Gewerbes der Behörde „gleichzeitig“ anzeigst. Ein Gewerbe ist nach der gängigen Definition, die etwa die IHK Frankfurt erläutert, jede selbstständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit — wobei es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich Gewinn entsteht.

Für Creator heißt das: Sobald du einen Account mit dem Ziel betreibst, regelmäßig Einnahmen zu erzielen, ist die Anmeldung fällig. Wer erst einmal ein paar Wochen ausprobiert, ändert daran nichts, wenn die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Versäumst du die Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann (§ 146 Abs. 2 und 3 GewO). Wer schon Einnahmen hat, holt die Anmeldung deshalb so schnell wie möglich nach.

Gewerbe oder Freiberufler?

Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer. Zu den freien Berufen gehört nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG unter anderem die selbstständig ausgeübte „künstlerische“ Tätigkeit. Ob Inhalte auf Fan-Plattformen als künstlerisch gelten, entscheidet das Finanzamt anhand deiner konkreten Tätigkeit. Bei Abo-Plattformen mit Chats, Einzelverkäufen und Werbung ist das die Ausnahme.

Unser Rat: Melde ein Gewerbe an, wenn nicht eine Steuerberatung deine Tätigkeit ausdrücklich als freiberuflich einordnet. Eine falsche Selbsteinstufung fällt spätestens bei der Steuererklärung auf — dann wird Gewerbesteuer nachgefordert.

„Kleingewerbe“: was das wirklich bedeutet

Viele suchen nach „OnlyFans Kleingewerbe anmelden“. Ein Kleingewerbe ist laut der Gründerplattform des Bundes aber keine Rechtsform. Gemeint ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB) — du bist dann kein Kaufmann, brauchst keinen Handelsregistereintrag und kannst deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Angemeldet wird es auf demselben Formular wie jedes andere Gewerbe.

Nicht verwechseln: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist etwas anderes. Sie befreit dich von der Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Du wählst sie nicht beim Gewerbeamt, sondern im Fragebogen beim Finanzamt. Bei Plattformen mit Sitz im Ausland zählen die Umsätze oft gar nicht mit — Details im Guide zur Kleinunternehmerregelung.

Schritt 1: Die Anmeldung beim Gewerbeamt

Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der du dein Gewerbe betreibst — für Creator ohne Büro meist der Wohnort. Abgefragt werden unter anderem Name und Anschrift, die Anschrift der Betriebsstätte, die Tätigkeit, der Beginn und ob du im Haupt- oder Nebenerwerb tätig bist. Die Behörde bescheinigt den Empfang innerhalb von drei Tagen (§ 15 GewO); diese Bescheinigung ist der „Gewerbeschein“.

Was die Anmeldung kostet

Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Drei Beispiele:

OrtGebührQuelle
Berlin15 € online, 26 € je Gewerbe vor Ortservice.berlin.de
München50 bis 60 € (je nach Rechtsform)stadt.muenchen.de
Hamburg25 €Handelskammer Hamburg

Viele Städte bieten die Anmeldung online an; in Berlin ist sie dann günstiger.

Was du als Tätigkeit einträgst

Die Beschreibung muss deine tatsächliche Tätigkeit abdecken, aber nicht ins Detail gehen. Üblich sind sachliche Formulierungen wie „Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte“ oder „Online-Content-Produktion und -Vermarktung“. Der Name einer Plattform oder dein Künstlername gehören nicht hinein. Eine bewusst irreführende Beschreibung hilft nicht — sie muss im Zweifel zu deinen Einnahmen passen.

Welche Daten öffentlich werden

Nach § 14 Abs. 5 GewO dürfen Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Meldest du das Gewerbe unter deiner Wohnadresse an, ist das deine betriebliche Anschrift. Deshalb lohnt eine neutrale Tätigkeitsbeschreibung. Eine andere Betriebsanschrift kommt nur infrage, wenn du dort tatsächlich tätig bist; eine reine Briefkastenadresse ist keine Betriebsstätte. Mehr zum Schutz deiner Identität im Anonymitäts-Guide.

Schritt 2: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO), aber damit ist es nicht getan. Laut ELSTER musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert an dein Finanzamt übermitteln, und zwar elektronisch (Monatsfrist: § 138 Abs. 4 AO). Für Creator ist das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ das richtige.

Die wichtigsten Angaben:

  • Voraussichtlicher Gewinn im ersten und zweiten Jahr. Danach setzt das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest — fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sofern sie mindestens 400 Euro im Jahr betragen (§ 37 EStG). Schätze realistisch.
  • Kleinunternehmerregelung ja oder nein — siehe oben.
  • USt-IdNr. — brauchst du vor allem bei Plattformen aus einem anderen EU-Land (z. B. MYM aus Frankreich). Laut Bundeszentralamt für Steuern kreuzt du sie direkt im Fragebogen an; das Finanzamt leitet den Antrag weiter.

Danach bekommst du eine Steuernummer — die brauchst du für Rechnungen, Voranmeldungen und deine Steuererklärung.

Schritt 3: IHK, Gewerbesteuer und Nebenjob

IHK: Wer zur Gewerbesteuer veranlagt ist, gehört der Industrie- und Handelskammer an (§ 2 IHKG). Natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag zahlen keinen Beitrag, solange Gewerbeertrag bzw. Gewinn 5.200 Euro im Jahr nicht übersteigen (§ 3 Abs. 3 IHKG). Für Gründer:innen gibt es weitere Befreiungen in den ersten Jahren, wenn der Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt.

Gewerbesteuer: Einzelunternehmer:innen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Darüber wird der Rest mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert und dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde (2026 mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %, § 16 Abs. 4 GewStG). Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet: um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG).

Rechenbeispiel (vereinfacht): 40.000 Euro Gewinn ergeben nach Abzug des Freibetrags 15.500 Euro, davon 3,5 % = 542,50 Euro Messbetrag. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 2.170 Euro Gewerbesteuer. Angerechnet werden bis zu 4 × 542,50 = 2.170 Euro auf die Einkommensteuer — bei diesem Hebesatz wird die Gewerbesteuer also weitgehend ausgeglichen, bei höheren Hebesätzen nicht vollständig.

Nebenjob: Bist du angestellt, prüf deinen Arbeitsvertrag; viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Steuerlich musst du als Arbeitnehmer:in eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald die Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr übersteigen — mehr dazu im Steuer-Guide.

Häufige Fehler

  • Zu spät anmelden: Einnahmen laufen seit Monaten, aber nichts ist angemeldet. Nachholen geht — je früher, desto weniger Ärger.
  • Den Fragebogen vergessen: Ohne Steuernummer stockt die Abrechnung, und die Monatsfrist läuft.
  • Gewinn zu hoch schätzen: führt zu unnötig hohen Vorauszahlungen. Zu niedrig schätzen führt zu Nachzahlungen.
  • Kleingewerbe mit Kleinunternehmer verwechseln: Das eine ist eine Einordnung im Handelsrecht, das andere eine Umsatzsteuer-Befreiung.
  • Privat und geschäftlich mischen: Ein eigenes Konto für Creator-Einnahmen spart später viel Zeit.

Wie es weitergeht

Welche Plattform zu dir passt, zeigt der Vergleich der OnlyFans-Alternativen — oder direkt OnlyFans vs. Fansly. Was nach Gebühr und Steuern übrig bleibt, rechnest du mit dem Einnahmen-Rechner durch.

Quellen

Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?

Mit Beginn der Tätigkeit. Nach § 14 Abs. 1 GewO muss der Beginn eines Gewerbes „gleichzeitig“ angezeigt werden. Eine Mindest-Einnahmengrenze nennt das Gesetz nicht; entscheidend ist, ob du selbstständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist — nicht, ob schon Geld fließt.

Kann ich für OnlyFans ein Kleingewerbe anmelden?

„Kleingewerbe“ ist keine eigene Rechtsform. Du meldest ein ganz normales Gewerbe an; „klein“ heißt nur, dass du kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs bist. Davon zu unterscheiden ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG — eine Umsatzsteuer-Befreiung, die du im Fragebogen beim Finanzamt wählst.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Beispiele laut den Serviceportalen: Berlin 15 € online bzw. 26 € je Gewerbe, München 50 bis 60 €, Hamburg 25 € (Handelskammer Hamburg).

OnlyFans: Gewerbe oder Freiberufler?

Freiberuflich ist unter anderem die „künstlerische“ Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ob Inhalte auf Fan-Plattformen darunterfallen, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Wer sich ohne Prüfung als freiberuflich einstuft und später umgestuft wird, zahlt Gewerbesteuer nach. Lass das vorher steuerlich klären.

Welche Tätigkeit trage ich bei der Gewerbeanmeldung ein?

Eine sachliche Beschreibung, die deine Tätigkeit tatsächlich abdeckt, etwa „Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte“. Name, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit dürfen nach § 14 Abs. 5 GewO allgemein zugänglich gemacht werden.

Was passiert, wenn ich das Gewerbe zu spät anmelde?

Eine nicht rechtzeitige Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 146 GewO). Nachholen ist trotzdem der richtige Weg — und die Einnahmen sind ohnehin steuerpflichtig.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in.