OnlyFans & Steuern in der Schweiz: Der Überblick 2026

Illustration: Klemmbrett mit abgehakter Liste, Taschenrechner und Münzen auf einem Holztisch vor verschneiten Bergen
Inhaltsverzeichnis· 8 Abschnitte
  1. 011. Selbständig erwerbend: Die AHV entscheidet
  2. 022. Einkommenssteuer: Bund, Kanton, Gemeinde
  3. 033. Mehrwertsteuer: Die Grenze zählt weltweit
  4. 044. Handelsregister
  5. 055. Auszahlung in Franken
  6. 06Checkliste für die Schweiz
  7. 07Quellen
  8. 08Häufige Fragen

Auch in der Schweiz sind Einnahmen aus OnlyFans, Fansly und Co. ganz normales Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dieser Guide ordnet die drei Baustellen ein: AHV, Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer. Für Deutschland und Österreich gibt es eigene Guides: Steuern in Deutschland und Steuern in Österreich.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Übersicht für die Schweiz und ersetzt keine Steuer- oder Treuhandberatung. Steuerfüsse unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde stark. Werte Stand 2026.

1. Selbständig erwerbend: Die AHV entscheidet

In der Schweiz beginnt alles bei der kantonalen Ausgleichskasse. Sie prüft, ob du als selbständig erwerbend anerkannt wirst, und erhebt die Beiträge an AHV, IV und EO. Anders als Angestellte zahlst du sie vollständig selbst.

Die Beiträge 2026 laut Merkblatt 2.02 der AHV/IV:

  • Mindestbeitrag: 530 Franken pro Jahr
  • Sinkende Skala: Bei tieferen Einkommen gelten reduzierte Sätze, ab 5,371 % bei 10’100 Franken
  • Voller Satz: 10,0 % ab einem Erwerbseinkommen von 60’500 Franken

Die Ausgleichskasse setzt zuerst Akontobeiträge auf Basis deiner Schätzung fest und rechnet später anhand der Steuerveranlagung ab. Schätzt du zu tief, kommt eine Nachzahlung — mit Verzugszinsen. Melde Einkommensänderungen deshalb früh.

2. Einkommenssteuer: Bund, Kanton, Gemeinde

Dein Gewinn aus der Creator-Tätigkeit — Einnahmen minus geschäftsmässig begründete Ausgaben — wird zusammen mit deinem übrigen Einkommen besteuert. Abziehen kannst du typischerweise Technik, Software, Requisiten, Agentur-Provisionen und Beratungskosten. Auch die AHV-Beiträge sind abzugsfähig.

Wie viel Steuer anfällt, hängt stark von Kanton und Gemeinde ab. Eine pauschale Zahl wäre irreführend. Nutze den offiziellen Steuerrechner der ESTV für eine Schätzung mit deinem Wohnort.

Als Selbständige:r musst du der Steuererklärung Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben beilegen. Ein separates Konto für Plattform-Einnahmen macht das deutlich einfacher.

3. Mehrwertsteuer: Die Grenze zählt weltweit

Hier unterscheidet sich die Schweiz deutlich von Deutschland. Laut ESTV wirst du mehrwertsteuerpflichtig, wenn dein Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland, die nicht von der Steuer ausgenommen sind, mindestens 100’000 Franken im Jahr erreicht.

Das heißt: Auch Einnahmen über ausländische Plattformen wie OnlyFans oder Fansly zählen zur Grenze, selbst wenn die Leistung selbst nicht in der Schweiz besteuert wird. Unter 100’000 Franken kannst du dich freiwillig registrieren lassen — sinnvoll ist das nur in Sonderfällen.

Wird die Grenze erreicht, solltest du die Abrechnung mit einer Treuhänderin oder einem Treuhänder aufsetzen. Die Einordnung von Plattform-Leistungen ist technisch und hängt von deren Vertragsbedingungen ab.

4. Handelsregister

Wer als natürliche Person ein Gewerbe betreibt, das im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens 100’000 Franken erzielt hat, muss das Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen (Art. 931 OR). Darunter ist der Eintrag freiwillig. Beachte: Einträge im Handelsregister sind öffentlich, inklusive Name und Sitz. Wenn Anonymität für dich wichtig ist, plane das früh — Tipps dazu im Anonymitäts-Guide.

5. Auszahlung in Franken

Die meisten Plattformen zahlen in US-Dollar oder Euro aus. Bei der Umrechnung in Franken verlierst du je nach Bank Wechselkursgebühren. Relevant für die Steuer ist der Betrag in Franken zum Zeitpunkt des Zuflusses — halte die Kurse in deinen Aufzeichnungen fest. Welche Plattform in welcher Währung auszahlt, zeigt der Vergleich der OnlyFans-Alternativen, etwa im Direktvergleich OnlyFans vs. Fansly.

Checkliste für die Schweiz

  1. Bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig erwerbend anmelden.
  2. Einkommen realistisch schätzen, damit die Akontobeiträge passen.
  3. Steuerlast mit dem ESTV-Steuerrechner für deinen Wohnort überschlagen.
  4. Umsätze weltweit im Blick behalten: Ab 100’000 Franken drohen MWST-Pflicht und Handelsregistereintrag.
  5. Treuhand mit Plattform-Erfahrung suchen, sobald die Einnahmen regelmäßig werden.

Was dir nach Plattform-Gebühr übrig bleibt, kannst du mit dem Einnahmen-Rechner überschlagen — die Steuerberechnung dort ist allerdings auf Deutschland ausgelegt.

Quellen

Stand: Oktober 2026, Werte für 2026.

Häufige Fragen

Muss ich OnlyFans-Einnahmen in der Schweiz versteuern?

Ja. Einnahmen aus Fan-Plattformen sind Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und werden mit Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern belastet. Wie hoch die Steuer ist, hängt stark vom Wohnkanton und der Gemeinde ab.

Muss ich mich als Creator bei der AHV anmelden?

Ja. Wer selbständig erwerbend ist, meldet sich bei der kantonalen Ausgleichskasse an und zahlt die AHV/IV/EO-Beiträge selbst. 2026 liegt der Mindestbeitrag bei 530 Franken im Jahr; ab einem Einkommen von 60'500 Franken gilt der volle Satz von 10,0 %.

Ab wann muss ich in der Schweiz Mehrwertsteuer abrechnen?

Steuerpflichtig wirst du, wenn dein Umsatz aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland mindestens 100'000 Franken im Jahr erreicht. Anders als in Deutschland zählen dabei auch Umsätze mit ausländischen Plattformen mit.

Brauche ich einen Handelsregistereintrag?

Eine natürliche Person, deren Gewerbe im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens 100'000 Franken erzielt hat, muss ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen (Art. 931 OR). Darunter ist der Eintrag freiwillig.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in.