Kurz gesagt: Wer als Creator eine eigene Website, Linkseite oder kommerziell genutzte Social-Media-Profile betreibt, braucht in der Regel ein Impressum mit bürgerlichem Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse (§ 5 DDG). Ein Künstlername allein reicht nicht. Die Wohnadresse lässt sich nur schützen, wenn du eine andere Anschrift hast, unter der du tatsächlich erreichbar bist.
Wichtig: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Übersicht für Deutschland und keine Rechtsberatung. Die Impressumspflicht hängt von deiner konkreten Online-Präsenz ab. Lass dein Impressum im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Was das Gesetz verlangt
Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG); sie hat das frühere § 5 TMG abgelöst. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Wer geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt, einen digitalen Dienst anbietet, muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar angeben:
- Namen und Anschrift, unter der du niedergelassen bist
- Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse
- falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registereintrag oder Aufsichtsbehörde
Für Einzelunternehmer:innen ohne Handelsregistereintrag sind Punkt 1 und 2 der Kern. Die USt-IdNr. gehört ins Impressum, sobald du eine hast.
Wann bist du betroffen?
„Geschäftsmäßig“ heißt nicht „groß“. Sobald du mit deiner Online-Präsenz dauerhaft Einnahmen erzielen willst, liegt die Impressumspflicht nahe. Typische Fälle bei Creator:
- Eigene Website oder Linkseite, über die du zu deinen Profilen führst
- Social-Media-Profile, die du kommerziell nutzt, um für deine Bezahl-Inhalte zu werben
- Shops für Merchandise oder Einzelinhalte
Für das Profil auf der Fan-Plattform selbst ist die Lage weniger eindeutig: Die Plattform hat ihr eigenes Impressum, du bist dort Anbieter:in von Inhalten. Viele Creator verlinken ihr Impressum deshalb zusätzlich im Profil. Ob das in deinem Fall Pflicht ist, ist eine Einzelfallfrage.
Künstlername reicht nicht
Das ist die häufigste Fehlannahme. § 5 DDG verlangt den Namen des Anbieters — gemeint ist der bürgerliche Name, also Vor- und Nachname. Ein reiner Künstlername erfüllt die Pflicht nicht. Du kannst ihn aber zusätzlich angeben, etwa als „Vorname Nachname, handelnd unter ‚Künstlername‘“.
Wer anonym bleiben will, steht damit vor einem echten Zielkonflikt. Ehrlich gesagt: Vollständig anonym und gleichzeitig impressumskonform geht in Deutschland kaum. Was geht, ist die Trennung von Name und Wohnort und die Trennung deines Impressums von deinem Gesicht und deinem Alltag. Mehr dazu im Anonymitäts-Guide.
Die Adresse: Was erlaubt ist
Verlangt ist eine ladungsfähige Anschrift — eine echte, physische Adresse, unter der du erreichbar bist und an die Behörden, Gerichte und Anwälte rechtswirksam zustellen können. Ein Postfach reicht nicht.
Die Optionen, die Creator typischerweise nutzen:
| Option | Schützt Wohnadresse | Hinweise |
|---|---|---|
| Wohnadresse | nein | rechtlich unproblematisch, aber öffentlich |
| Eigenes Büro / Coworking-Platz | ja | du musst dort tatsächlich erreichbar sein |
| Impressum-Service (c/o-Adresse) | ja | nur mit echter Zustellungsvollmacht; rechtlich nicht abschließend geklärt |
| Kanzlei- oder Steuerberater-Adresse | ja | nur nach Absprache und mit Zustellungsvollmacht |
Bei Impressum-Services lohnt ein genauer Blick: Seriöse Anbieter nehmen Post und Zustellungen entgegen und leiten sie verlässlich weiter. Eine reine Briefkastenadresse ohne Weiterleitung kann dagegen dazu führen, dass Zustellungen dich nicht erreichen — mit allen Folgen. Lass dir vor dem Abschluss erklären, wie Zustellungen ablaufen.
Denk auch an die Gewerbeanmeldung: Dort angegebene betriebliche Anschriften dürfen nach § 14 Abs. 5 GewO allgemein zugänglich gemacht werden. Impressum und Gewerbeanmeldung sollten zusammenpassen — Details im Guide zur Gewerbeanmeldung.
Was ins Impressum gehört — eine Vorlage
Für eine Einzelunternehmerin ohne Handelsregistereintrag kann ein Impressum so aussehen:
Angaben gemäß § 5 DDG
Vorname Nachname (handelnd unter „Künstlername“)
Straße Hausnummer, PLZ Ort (ggf. c/o Anbieter)
E-Mail: kontakt@beispiel.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE… (falls vorhanden)
Ergänze weitere Angaben, wenn sie auf dich zutreffen — etwa einen Verantwortlichen für journalistisch-redaktionelle Inhalte, wenn du solche anbietest.
Wenn das Impressum fehlt
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 3 DDG). Daneben können Mitbewerber abmahnen. Beides lässt sich mit einem sauberen Impressum vermeiden.
Checkliste
- Prüfe, welche deiner Online-Präsenzen geschäftsmäßig sind (Website, Linkseite, Social-Media-Profile).
- Entscheide dich für eine Adresse: Wohnung, Büro oder Service mit Zustellungsvollmacht.
- Impressum mit bürgerlichem Namen, Adresse und E-Mail anlegen.
- Von jeder geschäftsmäßigen Präsenz mit maximal zwei Klicks erreichbar machen.
- USt-IdNr. ergänzen, sobald du eine hast.
Weitere Pflichtthemen: Steuern für Creator und die Kleinunternehmerregelung.
Welche Plattform deine Identität nach außen wie schützt (Discovery, Geo-Blocking), zeigt der Vergleich der OnlyFans-Alternativen — zum Beispiel OnlyFans vs. Fansly.
Quellen
- § 5 DDG (Informationspflichten) und § 33 DDG (Bußgeldvorschriften)
- § 14 Abs. 5 GewO (öffentliche Gewerbedaten)
Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Brauche ich als OnlyFans-Creator ein Impressum?
Wenn du geschäftsmäßig einen digitalen Dienst anbietest — etwa eine eigene Website, eine Linkseite oder kommerziell genutzte Social-Media-Profile, mit denen du für deine Inhalte wirbst —, greift in der Regel die Impressumspflicht nach § 5 DDG. Ob und wie sie für das Profil auf der Plattform selbst gilt, hängt vom Einzelfall ab. Lass das prüfen, bevor du darauf verzichtest.
Reicht mein Künstlername im Impressum?
Nein. § 5 DDG verlangt den Namen des Anbieters. Gemeint ist der bürgerliche Name, also Vor- und Nachname. Den Künstlernamen kannst du zusätzlich angeben.
Muss ich meine Privatadresse ins Impressum schreiben?
Nötig ist eine Anschrift, unter der du tatsächlich erreichbar bist und an die rechtswirksam zugestellt werden kann. Viele Creator nutzen statt der Wohnadresse eine Geschäftsadresse oder einen Impressum-Service mit Zustellungsvollmacht. Ob ein bestimmter Service ausreicht, ist rechtlich nicht abschließend geklärt — lass dich vor der Wahl beraten.
Was passiert, wenn mein Impressum fehlt?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 DDG). Außerdem können Mitbewerber abmahnen.